Ethikkommission

1. Leitlinien

Die Ethikkommission der Fascia Science & Education Academy GbR (EK-FSEA) ist ein unabhängiges, multidisziplinäres Gremium.

Ihr Auftrag besteht darin, Forschungs-, Lehr- und Praxisprojekte mit Bezug zur Faszienwissenschaft, Bewegungstherapie und körperorientierten Verfahren auf ihre ethische Vertretbarkeit zu prüfen und die Antragstellenden beratend zu unterstützen.

Grundlage ihres Handelns sind insbesondere:

  • die Achtung der Menschenwürde sowie des Selbstbestimmungsrechts der beteiligten Personen,
  • das Prinzip von Nutzenmaximierung und Schadensvermeidung,
  • Gerechtigkeit, Transparenz und Integrität in Forschung und Lehre,
  • der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Daten und die Wahrung der Vertraulichkeit.


Die Ethikkommission orientiert sich dabei an den ethischen Leitlinien des Europarates, der Deklaration von Helsinki sowie den Empfehlungen einschlägiger bioethischer Fachgremien.


Ziele

  • Schutz der Rechte, der Sicherheit und des Wohlergehens aller an Forschungs-, Lehr- oder Praxisprojekten beteiligten Personen.
  • Förderung wissenschaftlicher Qualität und guter wissenschaftlicher Praxis.
  • Unterstützung einer ethisch reflektierten Forschungs-, Lehr- und Praxiskultur im Bereich der Faszienwissenschaft und daran orientierten Therapie- und Trainingsmethoden. 

 

Vorgehensweise

  1. Einreichung eines Antrags (siehe Antragsformular).
  2. Formale Vorprüfung auf Vollständigkeit und Zuständigkeit.
  3. Ethische Begutachtung durch mindestens drei Mitglieder aus unterschiedlichen Fachrichtungen.
  4. Beschlussfassung im Gremium.
  5. Schriftliche Mitteilung des Ergebnisses (Zustimmung / Zustimmung mit Auflagen / Ablehnung).

2. Satzung der Ethikkommission der FSEA

§ 1 Zweck Die Ethikkommission dient dem Schutz der Würde, der Rechte, der Sicherheit und des Wohlergehens von Personen, die an Projekten der Fascia Science & Education Academy GbR beteiligt sind. Sie überprüft und unterstützt die Einhaltung ethischer, wissenschaftlicher und rechtlicher Standards in Anlehnung an:
  • die Deklaration von Helsinki,
  • das Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin (Oviedo-Konvention),
  • einschlägige Leitfäden für medizinische und interdisziplinäre Ethikkommissionen.

§ 2 Aufgaben Die Aufgaben der Ethikkommission umfassen insbesondere:
  • die Prüfung und ethische Bewertung von Forschungs- und Lehrprojekten mit oder an Menschen sowie von Projekten mit potenzieller ethischer Relevanz,
  • die Beratung von Antragstellenden zu ethischen Fragestellungen,
  • die Förderung ethischer Sensibilität und Reflexion in Forschung, Lehre und Praxis der FSEA.

§ 3 Zusammensetzung Die EK-FSEA besteht aus mindestens drei Mitgliedern mit unterschiedlichen fachlichen Hintergründen, darunter:
  • ein Mitglied mit ausgewiesener Erfahrung in der akademischen Faszienforschung,
  • ein Mitglied mit umfassender ärztlicher Erfahrung im Bereich der Humanmedizin,
  • ein Mitglied mit Fachkompetenz im Bereich Datenschutz und Datensicherheit.
Weitere Mitglieder aus diesen oder anderen für ethische Fragestellungen relevanten Fachgebieten können hinzugezogen werden. Bei Bedarf kann die Ethikkommission externe Gutachter*innen beratend einbeziehen. Die Mitgliedschaft eines Mitglieds beträgt drei Jahre und kann durch Mehrheitsbeschluss des Gremiums einmal oder mehrfach verlängert werden. Potenzielle Interessenkonflikte sind vor jeder Begutachtung offenzulegen.

§ 4 Arbeitsweise
  • Die Ethikkommission tagt mindestens einmal jährlich oder anlassbezogen.
  • Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
  • Alle eingereichten Unterlagen und Beratungen unterliegen der Vertraulichkeit.
  • Entscheidungen und Voten werden dokumentiert.

§ 5 Antragsverfahren
  • Anträge sind schriftlich oder elektronisch mit vollständigen Unterlagen einzureichen.
  • Die Bearbeitungsfrist beträgt in der Regel zwei bis drei Wochen. Mögliche Entscheidungen sind:
  • Positivvotum (ethisch befürwortet),
  • Bedingtes Votum (ethisch grundsätzlich befürwortet, Nachbesserungen erforderlich),
  • Negativvotum (ethisch nicht vertretbar).